§ 1 Geltende Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Coach Nelli Hildenbrandt (im folgendem Coach genannt) und dem Klienten/Coachee im Rahmen von Life- und Lerncoaching Dienstleistungen. Beide Vertragsparteien stimmen den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, solange diese nicht abweichen und ein formelles Schreiben schriftlich vereinbart wurde.
Der Coaching-Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Coaches durch den Klienten zustande. Die genauen Leistungen und Konditionen ergeben sich aus dem individuellen Angebot des Coaches und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Coach kann ohne Angaben von Gründen die Zusammenarbeit mit dem Coachee ablehnen.
§ 2 Coaching Dienstleistungen
Der Coaching-Prozess ist stets freiwillig und erfordert aktives und selbstverantwortliches Agieren seitens des Klienten.
Das übergeordnete Ziel unserer Zusammenarbeit besteht darin, die Handlungsfähigkeit des Klienten zu verbessern, indem Selbstreflexion, Bewusstsein für eigene Werte sowie Verantwortung gefördert werden.
Entscheidungen und Handlungen in beruflichen und privaten Lebensbereichen obliegen allein dem Klienten. Der Coach kann lediglich dabei unterstützen, diese Entscheidungen zu reflektieren oder vorab zu überdenken.
Es ist wichtig zu beachten, dass Coaching keine Form der Psychotherapie darstellt und nicht zur Behandlung psychischer Leiden oder Störungen dient. Es kann eine psychotherapeutische Behandlung nicht ersetzen.
A. Die Anzahl (mind. 3 Sitzungen), Dauer und Abstände der einzelnen Coaching-Sitzungen werden zwischen Coach und Klienten vereinbart und im Coaching-Plan festgehalten.
Der Klient nutzt die Beratungsdienstleistungen des Coachings und nimmt an der festgehaltenen Anzahl der Coaching-Sitzungen teil.
B. Die ursprünglich geplante Anzahl der Sitzungen kann in Ausnahmefällen in Absprache mit dem Coach reduziert oder erhöht werden.
§ 3 Ort des Coachings
Life-Coaching
Das Coaching findet persönlich in Räumlichkeiten des Coaches statt oder nach Vereinbarung an anderen Orten. Findet das Coaching außerhalb der Räumlichkeiten des Coaches statt, so trägt der Klient die Kosten für die Spesen, die ihm in Rechnung gestellt werden.
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Lern-Coaching
Das Coaching findet im häuslichen Bereich des Klienten statt, da dies dem Coach beim Gesamtüberblick verhilf. Bei Klienten über ein bestimmtes Alter, kann das Coaching auch in den Räumen des Couches stattfinden, sofern dies der besseren Konzentration des Klienten dient.
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§ 4 Beteiligte Personen und Schwegepflicht
A. Das Coaching ist persönlich und vertraulich. Die Teilnahme von Dritten ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung aller Beteiligten gestattet.
B. Der Coach wahrt striktes Stillschweigen über persönliche, intime oder vertrauliche Details des Klienten aus den Coaching-Sitzungen. Im Coaching-Plan werden alle Prozesse, Informationen und Tools festgehalten, in die der Klient bei Bedarf Einsicht äußern kann.
C. Der Klient verpflichten sich ebenfalls zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Coachings besprochenen Inhalte und Informationen.
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§5 Honorar und Spesen
A. Der Coach hat das Recht auf Honorar für seine Dienstleistungen.
Das Honorar für das Coaching, für Outdoor-Coaching, Anfahrten, sowie eventuell anfallende Spesen werden gemäß den vereinbarten Konditionen und Zahlungsmodalitäten in Rechnung gestellt. In der Regel beläuft sich das Honorar auf 60,- Euro pro laufende Stunde. Die Rechnung mit dem Honorar wird spätestens 7 Tage nach der Sitzung fällig.
Stornierungen oder Änderungen vereinbarter Termine müssen spätestens 48 Stunden vor dem Termin erfolgen. Bei nicht rechtzeitig abgesagten oder versäumten Sitzungen wird das Honorar in voller Höhe in Rechnung gestellt werden. Bei rechtzeitig abgesagten Sitzungen, werden Ersatztermine vereinbart.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung oder auf andere vorher vereinbarte Weise. Rechnungen
B. Muss der Coach einen Termin absagen, wird dem Klienten keine Rechnung gestellt. Der Coach muss nicht die Gründe für das Stornieren eines Termins nennen. Es erfolgen vom Coach neue Terminvorschläge.
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§6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.